Ein Testament kann, muss jedoch nicht durch einen Notar errichtet werden. Ein testierfähiger Volljähriger kann ein wirksames Testament auch handschriftlich errichten. Dabei ist zu beachten, dass dieses Testament
Darüber hinaus sollte das Testament als solches gekennzeichnet werden, beispielsweise mit der Überschrift: „Mein Testament" oder „Mein letzter Wille". Wichtig ist auch das Datieren des Testaments.
Für Ehegatten sowie Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft besteht zudem die Möglichkeit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. Hier muss nur einer der beiden das Testament eigenhändig errichten und unterzeichnen, der andere unterzeichnet dieses Testament mit.
Vorsicht:
Bei Ehegattentestamenten gelten Sondervorschriften wegen der Abänderbarkeit.
Um Unklarheiten in einem Testament zu vermeiden und um erbschaftssteuerliche Aspekte richtig zu berücksichtigen, ist es empfehlenswert, einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar und zusätzlich den Steuerberater zu konsultieren.
Ebenfalls ist es sehr wichtig, ein handschriftliches Testament an einem sicheren Ort, z.B. Bankschließfach, aufzubewahren und ausschließlich die Person des absoluten Vertrauens über den Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen.
Einen Erbschein müssen Sie beim Nachlassgericht dann beantragen, wenn Sie kein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorweisen können. Der Erbschein wird benötigt, um über Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapierdepots oder Schließfächer verfügen zu können.
Sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank und klären Sie, ob für Ihre Konten eine gegenseitige Vollmacht über den Tod hinaus besteht!
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass beide Ehepartner als Kontoinhaber eingetragen werden.
Die Bestattungskosten können vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, sofern Guthaben vorhanden ist. Eine Verpflichtung seitens der Bank besteht jedoch nicht!
Die Abbuchungen vom Konto des Verstorbenen sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls Einzugsermächtigungen und Daueraufträge (Miete, Strom, usw.) kündigen.
Bestattungshaus Hiestand e.K.
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88094 Oberteuringen-Hefigkofen
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