Bestattungshaus Hiestand
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Erbschein

Einen Erbschein müssen Sie beim Nachlassgericht dann beantragen, wenn Sie kein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorweisen können. Der Erbschein wird benötigt, um über Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapierdepots oder Schließfächer verfügen zu können.

Bankvollmacht und Überweisung der Bestattungskosten

Sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank und klären Sie, ob für Ihre Konten eine gegenseitige Vollmacht über den Tod hinaus besteht!

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass beide Ehepartner als Kontoinhaber eingetragen werden.

Die Bestattungskosten können vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, sofern Guthaben vorhanden ist. Eine Verpflichtung seitens der Bank besteht jedoch nicht!

Die Abbuchungen vom Konto des Verstorbenen sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls Einzugsermächtigungen und Daueraufträge (Miete, Strom, usw.) kündigen.

Bestattungshaus Hiestand e.K.
Kornstraße 16
88094 Oberteuringen-Hefigkofen
Tel.: 0 75 46 - 9 23 00
Fax: 0 75 46 - 92 30 28
info@bestattungshaus-hiestand.de