Bestattungshaus Hiestand
Bestattunghaus Hiestand Bestattunghaus Hiestand Bestattunghaus Hiestand Bestattunghaus Hiestand Bestattunghaus Hiestand
Bestattunghaus Hiestand

Hinterbliebenenansprüche - Versicherungen - Arbeitgeber

Versicherungen allgemein

Die Versicherung muss schriftlich mit einer Sterbeurkunde und der Versicherungsnummer benachrichtigt werden. Sind Sie als Partner/in in einer Versicherung mitversichert (z.B. Haftpflichtversicherung), sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsfachmann in Verbindung setzen. Er wird Sie genauestens über die Wichtigkeit eventueller Beitrags- oder Versicherungsvertragsänderungen informieren. Dies gilt auch für Sachversicherungen, wie z.B. Hausrat oder KFZ-Versicherungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss über den Tod des Mitarbeiters unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, ebenso bei Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) die zuständige Behörde.

Mietvertrag

Informationen finden Sie im Internet über den „Deutschen Mieterbund e.V." unter:
www.mieterbund.de

Nebenkosten

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Müll- und Rundfunkgebühren müssen ab- bzw. umgemeldet werden. Auch hier wird die Kopie einer Sterbeurkunde benötigt.

Sozialansprüche

Wenn sich durch den Tod eines Familienmitgliedes das gesamte Haushaltseinkommen verändert und oftmals auch entscheidend geringer ausfällt, können sich für Sie nun Ansprüche auf öffentliche Mittel ergeben.

Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Wurden Sie von Ihrem verstorbenen Ehepartner in Ihrer Lebensführung unterstützt und brauchen Sie jetzt Hilfe von fremden Personen, so wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse oder das zuständige Sozialamt. Möglicherweise werden Sie nun finanziell unterstützt, um z.B. Reinigungs-, Einkaufs-, Fahr- und Begleitdienste, Essen auf Rädern usw. in Anspruch nehmen zu können.

Bestattungshaus Hiestand e.K.
Kornstraße 16
88094 Oberteuringen-Hefigkofen
Tel.: 0 75 46 - 9 23 00
Fax: 0 75 46 - 92 30 28
info@bestattungshaus-hiestand.de